Der Kanton Wallis hat per 1. September 2026 eine neue Richtlinie für Gebäudeinspektionen sowie angepasste Vorschriften im Bereich Brandschutz in Kraft gesetzt. Ziel dieser Neuerungen ist eine risikobasierte und einheitliche Kontrolle von Gebäuden im gesamten Kantonsgebiet.

Gemäss der neuen kantonalen Richtlinie unterliegen Einfamilienhäuser, Wohngebäude bis zu einer Höhe von 30 Metern sowie private Wohnanlagen ohne besondere Risiken keiner regelmässigen Kontrolle durch die Gemeinde. Für diese Gebäude ist künftig eine Selbstkontrolle durch die Eigentümerinnen und Eigentümer vorgesehen.

Die Gemeinde Bürchen bittet deshalb alle Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Wohngebäude, ihre Gebäude anhand der zur Verfügung gestellten Checklisten regelmässig zu überprüfen.

Checkliste zur Selbstkontrolle von Einfamilienhäusern mit Erläuterungen

Checkliste zur Selbstkontrolle von Wohngebäuden bis zu 30 m mit Erläuterung

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