Teilrevision Zonennutzungsplan
Mitwirkungsverfahren

Die Gemeinde beabsichtigt im Gebiet „Ägerte“ die bestehende Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZÖBA) in eine Wohnzone W3 umzuzonen.

Durch die Investitionen der Industrie in Visp und die daraus entstehende Anstellungswelle kommt es in den umliegenden Bergdörfern vermehrt zu Nachfragen nach Wohnmöglichkeiten. Zudem besteht bei den Einheimischen ebenfalls ein Bedürfnis zum Kauf oder zur Miete von Wohnungen. Aufgrund der Dringlichkeit und des öffentlichen Interesses soll diese Umzonung im Rahmen einer Teilrevision durchgeführt werden, wobei diese auf die anstehende Gesamtrevision der Nutzungsplanung abgestimmt ist.

Gestützt auf Artikel 33 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (kRPG) führt die Gemeinde in Bezug auf die Teilrevision im Gebiet „Ägerte“ ein Mitwirkungsverfahren durch.

Die Bevölkerung soll in dieser Mitwirkung über die Ziele und das Vorgehen der Teilrevision des Zonennutzungsplans informiert werden.

Die Dokumente (geänderter Zonennutzungsplan, erläuternder Bericht) können ab dem 3. März 2023, während 30 Tagen zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Die Unterlagen werden ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet.

Während der Auflagefrist hat jedermann Gelegenheit, online oder auf der Gemeindekanzlei, vom Vorentwurf Kenntnis zu nehmen und schriftlich Vorschläge einzureichen.

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