Formular Vermietung Gemeindelokalitäten

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Formular lediglich um eine Anfrage handelt. Falls die entsprechende Anlage verfügbar ist, erhalten Sie eine separate Reservationsbestätigung per Mail.

Sollte bereits eine Belegung der gewünschten Lokalität vorliegen, nehmen Sie bitte vor einer Anfrage Rücksprache mit dem entsprechenden Mieter, vielen Dank. Den jeweiligen Belegungsplan finden Sie unter:

Kontakt

ersucht hiermit den Gemeinderat von Bürchen um Bewilligung zur Benützung folgender Gemeindeanlagen:

 

Allgemeine Bedingungen

Der Gesuchsteller verpflichtet sich, die Anlage mit aller Sorgfalt zu gebrauchen, die speziellen Weisungen des Abwarts und des Gemeinderates strikte einzuhalten und die Benützungsgebühr zu bezahlen. Er haftet für alle durch unsachgemässes Verhalten verursachte Schäden. Nach Rücksprache mit dem Abwart kann in der Küche der Mehrzweckhalle oder auf dem Pausenplatz grilliert werden. Im Gemeindesaal ist das Grillieren verboten. Die Schlüssel zu den Räumlichkeiten sind rechtzeitig vor dem Anlass auf dem Gemeindebüro abzuholen.

Er nimmt mindestens 1 Woche vor der Veranstaltung Kontakt mit dem Abwart auf und bespricht mit ihm den Ablauf und die Weisungen der Gemeinde.

Falls die Küche der MZH benützt wird, ist der Abwart vorgängig zu informieren, damit er sie öffnet. Nach dem Anlass ist die Mehrzweckhalle „besenrein“ abzugeben. Alle übrigen Lokalitäten wie Treppenhäuser, WC-Anlagen, Küche usw. sind sauber und komplett gereinigt abzugeben (inkl. Böden).

Für eine allfällige Nachreinigung verlangt die Gemeinde

  • Fr. 100.00/Std. inkl. Maschinen und Putzmaterial
  • Fr.   85.00/Std. ohne Maschine

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