Wahl des Gemeinderats
Da in der gesetzlichen Frist eine einzige Liste für die Wahl des Gemeinderats, hinterlegt wurde, sind alle Kandidaten dieser Liste ohne Urnengang, bzw. in stiller Wahl, gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (Art. 193 Abs. 2 und 159 Abs. 1 kGPR), gewählt.
Weil die Zahl der Kandidaten dieser Liste gleich ist wie die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder (5 Kandidaten für ebenso viele Sitze), erübrigt sich die Durchführung eines Wahlgangs für die Bezeichnung der Mitglieder des Gemeinderats.
Gewählt sind somit:
1) Thomas Lehner bisher
2) Patrick Werlen bisher
3) Jonas Karlen neu
4) Furrer Chantale neu
5) Furrer Erwin neu
Wahl des Gemeinderichters
Da in der gesetzlichen Frist eine einzige Liste für die Wahl des Gemeinderichters hinterlegt wurde, ist der Kandidat dieser Liste ohne Urnengang, bzw. in stiller Wahl, gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (Art. 205 Abs. 1 kGPR), gewählt.
Gewählt ist somit:
1) Gattlen Reinhard bisher
Wahl des Vizerichters
Da in der gesetzlichen Frist eine einzige Liste für die Wahl des Vizerichters hinterlegt wurde, ist der Kandidat dieser Liste ohne Urnengang, bzw. in stiller Wahl, gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (Art. 205 Abs. 1 kGPR), gewählt.
Gewählt ist somit:
1) Zenhäusern Raimund bisher
Wir gratulieren allen gewählten Kandidaten zur Wahl und wünschen ihnen viel Erfolg.
Bürchen, 26. August 2024