Der eUmzug ermöglicht Privatpersonen, ihren Umzug innerhalb der Schweiz online zu melden und damit die persönliche Meldepflicht zu erfüllen. Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Meldefrist von 14 Tagen eingehalten werden muss (Art. 11 RHG).
Voraussetzungen für die Nutzung von eUmzug:
- Sie müssen volljährig sein
- Volljährige Kinder, die mit einem oder beiden Elternteilen im gleichen Haushalt leben und mitumziehen, müssen ihre Umzug eigenständig melden
Wichtige Hinweise für ausländische Staatsangehörige:
- Ausländerinnen und Ausländer, die neu in die Schweiz einreisen, müssen sich persönlich bei der Gemeinde anmelden.
- Ein Kantonswechsel kann für ausländische Staatsangehörige nicht über eUmzug gemeldet werden.
Unter folgendem Link finden die eUmzug: https://www.eumzug.swiss/eumzugngx/global
Freundliche Grüsse
Gemeinde Bürchen

