Baugesuche

Das Baugesuch kann auf der e-Construction-Plattform sowie bei der Gemeindeverwaltung Bürchen zu Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind innert 30 Tagen ab Veröffentlichung an die Gemeinde Bürchen zu richten oder direkt im digitalen Format auf der eConstruction-Plattform einzureichen. Die Gemeinde weist auf die in den Artikeln 57 und 58 BauG genannten Modalitäten hinsichtlich Frist und Form hin.

13.02.2026
Luder Kurt
Balkonanbau mit Überbaurecht
im Orte genannt: Ze Hirschru – Dorfzone D
Parzellen Nr. 1775 & 1776 / Plan 18


Ab dem 1. Dezember 2025 werden Baugesuche nicht mehr in Papierform von der Gemeindekanzlei entgegengenommen. Neu müssen Gesuche und Pläne über eConstruction eingereicht werden. Auch die Einsichtnahme in Baugesuche Dritter erfolgt direkt über die Plattform, auf der Gemeinde werden keine physischen Dossiers mehr geführt.

Für die Nutzung der Plattform ist eine persönliche Swiss-ID sowie ein internetfähiger Computer erforderlich. So können Bauherrschaften und Drittpersonen ihre Gesuche online erfassen und einsehen.

Die Plattform ist unter folgendem Link erreichbar:
http://www.vs.ch/de/web/sajmte/econstruction

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