Amtliche Mitteilung der Gemeinde Bürchen

Die Urversammlung wird wie folgt einberufen für die Wahlen des Staatsrats und Grossrats vom 02. März 2025.

Gemeindesaal Bürchen
Sonntag, 02. März 2025                09.30 Uhr – 10.30 Uhr

Das zugestellte Rücksendungsblatt gilt als Stimmkarte und ist beim Urnengang abzugeben. Der Stimmbürger der an der Urne wählt und abstimmt, muss das ihm vorgängig zugestellte Material benützen.

Generalisierte briefliche Stimmabgabe
Jeder Stimmberechtigte hat die Möglichkeit, ab Erhalt des Stimmmaterials brieflich abzustimmen. Es sind zwei Modalitäten der brieflichen Stimmabgabe zulässig.

  • Entweder stellt der Stimmberechtige seine Sendung inklusive der unterschriebenen Stimmkarte (Rücksendungsblatt) der Gemeinde per Post zu. Die Postzustellung muss bis spätestens am Freitag, 28. Februar 2025 bei der Gemeinde eintreffen.
  • Der Stimmberechtige hinterlegt seinen Übermittlungsumschlag inklusive der unterschriebenen Stimmkarte (Rücksendungsblatt) während den Schalteröffnungszeiten direkt auf die Gemeindekanzlei. Der Übermittlungsumschlag dar nicht in den Briefkasten gelegt werden.

Bürchen, 11. Februar 2025

Gemeinde Bürchen 

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