Wahl des Gemeinderats
Da in der gesetzlichen Frist eine einzige Liste für die Wahl des Gemeinderats, hinterlegt wurde, sind alle Kandidaten dieser Liste ohne Urnengang, bzw. in stiller Wahl, gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (Art. 193 Abs. 2 und 159 Abs. 1 kGPR), gewählt.

Weil die Zahl der Kandidaten dieser Liste gleich ist wie die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder (5 Kandidaten für ebenso viele Sitze), erübrigt sich die Durchführung eines Wahlgangs für die Bezeichnung der Mitglieder des Gemeinderats.

Gewählt sind somit:
 1) Thomas Lehner                bisher
2) Patrick Werlen                  bisher
3) Jonas Karlen                      neu
4) Furrer Chantale                neu
5) Furrer Erwin                     neu


Wahl des Gemeinderichters
Da in der gesetzlichen Frist eine einzige Liste für die Wahl des Gemeinderichters hinterlegt wurde, ist der Kandidat dieser Liste ohne Urnengang, bzw. in stiller Wahl, gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (Art. 205 Abs. 1 kGPR), gewählt.

 Gewählt ist somit:
1) Gattlen Reinhard              bisher
                       

Wahl des Vizerichters
Da in der gesetzlichen Frist eine einzige Liste für die Wahl des Vizerichters hinterlegt wurde, ist der Kandidat dieser Liste ohne Urnengang, bzw. in stiller Wahl, gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (Art. 205 Abs. 1 kGPR), gewählt.

 Gewählt ist somit:
1) Zenhäusern Raimund      bisher

 

Wir gratulieren allen gewählten Kandidaten zur Wahl und wünschen ihnen viel Erfolg.

 

Bürchen, 26. August 2024

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