Reben

Obwohl Bürchen in den «Schattenbergen» liegt und dort keine Reben wachsen, fehlte es den Birchnern nicht an Gelegenheiten, sich mit Weinbau vertraut zu machen, da sie bis Mitte des 16. Jhr. In den von Rebbergen umgebenen Dörfern Raron und St. German kirchge-nössig waren. In dieser Gegen sind Birchnser seit dem 13. Jhr. Als Besitzer von Weinbergen nachweisbar. Am 15. Januar 1247 übergab Willermus de Muraker dem Willemus Werra einen Rebberg bei St. German zu Lehen.

Am 7. Juni und 9. Dezember 1300 verkaufte Johann Muraker Servitien auf Rebland oberhalb der Kirche von St. German und in den Pflanzeten. Söhne des Conrad ab der Obsun de Birchun verkauften am 1.September 1310 dem Peter von Raron einen von ihrer Mutter geerbten Weinberg, den Steyn-Wingarto.

Seit dem 16. Jhr sind Birchner auch in anderen Gemeinden als Besitzer von Weinbergen nachgewiesen (Visp, St. German, Salgesch).

Gemeindereben

Gemeindereben sind erstaunlicherweise zuerst in Zeneggen, und nicht in St. German nachweisbar. Ammann Christian Gattlen und Theodul Zumoberhaus kauften am 7. Juli 1710 als Vertreter der Gemeinde von Anna Im Winckelried einen Weinberg unterhalb des Dorfes Zeneggen ab und zahlten dafür 153 Pfund, 1 Mass Wein und 6 Batzen für eine hl. Messe. Zwei Monate später, am 19. Oktober, vergrösserte die Gemeinde die dort erworbene Parzelle durch Kauf angrenzenden Reblandes für 82 Pfund und Trinkgeld, ebenso am 6. Januar 1712 durch Erwerb von zwei Weinbergen von Johann Summermatter von Törbel für 2 Dublonen und 4 Batzen.

In St. German kaufte die Gemeinde am 19. Februar 1716 zwei Parzellen für 95 Doublonen und 3 Kronen; eine in den Flantzeten, samt Erlaubnis, «dem brunnen russli nach ein klafter breite schopff mit stidden zu überzieren», die andere «z’Chummu» anstossend an die Maangasse und den neuen Weg. Im Dezember 1755 erwarben die damaligen Gewaltshaber im Namen der Gemeinde ein Stück Reben im «Gretilen Wingarten», unterhalb des Dorfes St. German, samt Wasserrecht am dritten Tag im Cher der unteren Wasserleitung zum Preis von 3 Pfund pro Klafter.

Den Besitz vergrösserte die Gemeinde später durch Zukauf von Rebland bei der Kapelle St. Anna, an Gebreiten und beim Bielschiirli, das 1856 dem Benefizium des Rektorats, 1879 demjenigen der Pfarrei Bürchen zugeteilt wurde, aber schon vorher Bedürfnissen der Pfarrei gedient zu haben scheint, jedenfalls die Parzelle bei St. Anna, die bei der Scheinprivatisierung von 1848 im Besitz der Gemeinde bleiben sollte, mit der Begründung, der Ertrag diene der Abgeltung kirchlicher Lasten.

Die im Jahreszyklus erfreulichste Beschäftigung im Rebland war die Weinlese, an der auch Frauen oft mitweirkten. Die Trauben wurden samt Stiel vom Rebstock geschnitten oder gerisen, in Kübel oder Eimer gelegt, dann in Brenten geschüttet, zum Rebhäuschen getragen und für den Transport bereitgemacht. Die Maultiere, die mit zwei Saumbrennten beladen wurden, zäumte man für diesen Transport mit einem von Glöcklein behangenen Kopfgeschirr, dessen Geläute am Birchenberg von weitem hörbar war und vor allem bei Kindern Vorfreude weckte auf den im Jahre einmaligen Genuss von Trauben. Das romantische Geschehen lebt nur noch in der Erinnerung; seit Eröffnung der Fahrstrasse wird die Ernte auf Landmaschinen nach Bürchen geführt.

Für die Gemeindereben organisierte der Gewaltshaber die Weinlese und den Transport, wofür er Burger nach Bedarf aufbieten durfte. Nach altem Brauch musste jeder Aufgebotene einen Saum (2 Brenten von ca. 50 l) Trauben lesen und nach Bürchen befördern; am 14 September 1862 wurde diese Bestimmung aufgeoben und die Weinlese Gewaltshabern und Hütern übergeben, die dafür Brot und Wein zu ihrer Verpflegung sowie Fr. 1.50 als Tagesentschädigung erhielten; Hilfskräfte, die sie anstellen durften, hatten keinen Anspruch auf Verpflegung und wurden mit Gutschrift eines «Gmeinwärchs» pro Tag entlöhnt.

Noch heute kennt die Gemeinde die Tradition der Gewaltshaber und Hüter. Jedoch müssen sich diese nicht mehr um die Reben kümmern. Der Wein wird heute professionell aufbereitet und die Burger- Munizipalgemeinde kauft diesen für Apéros oder kirchliche Anlässe ein.

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